Liebe Synodale, liebe Gäste unserer Reutlinger Bezirkssynode!
In Vorbereitung auf unsere heutige Synode habe ich mir noch einmal meinen Dekansbericht von vor einem Jahr durchgesehen und dabei festgestellt, dass die darin angesprochenen Themen fast vollständig mich auch in 2016 beschäftigt und bestimmt haben. Von der tief empfundenen Dankbarkeit über so viel Kollegialität und die aufrichtig gelebte Dienstgemeinschaft im Hauptamt bis zum hohe Bewunderung hervorrufenden Engagement im Ehrenamt – besonders anschaulich nach wie vor in der Flüchtlingshilfe und Integrationsarbeit –. Die damals schon in den Blick genommenen Perspektiven auf das Jahr 2017 mit den beiden Großthemen „Reformationsjubiläum“ und „Pfarrplan“ haben sich weiter konkretisiert. Einzig die Aufregung um den Ideenwettbewerb „Kirche macht was“ hat sich zwischenzeitlich gelegt und die allgemeine Einschätzung über dessen Sinn und Unsinn hat sich unserer vielfach geäußerten Kritik angenähert. Dieses Strohfeuer ist vergangen.
Themen die schnell aufflackern und noch schneller vergehen, gehören in unsere Zeit. Unlängst meinte Kirchenrat Dan Peter im Blick auf die gegenwärtige Medienwelt, dass tatsächlich Themen im Morgenmagazin gesetzt werden und mit dem Mittagsmagazin schon alle wesentlichen O-Töne und Kommentare gesendet sind, so dass für die Abendnachrichten in den Redaktionen überlegt werden muss, ob davon irgendetwas noch berichtenswert sei. Gemessen an solchen Nachrichtenzyklen leben wir als Kirche in einem anderen Zeitmodus und leben doch auch mit der Zeit, wollen wir nicht aus der Zeit fallen. Auf unserer heutigen Tagesordnung steht ein Thema, das zu unserer Zeit gehört und nicht einfach wieder vergeht. Ein Thema, dem wir uns stellen müssen, weil es im Grunde auch nicht nur zeitbedingt ist:
„Homosexualität und Kirche – zwischen Bibel und gesellschaftlichem Diskurs“
1. Einleitende Gedanken
Lassen Sie mich dazu mit ein paar einleitenden ersten Assoziationen beginnen, ehe ich eine Reihe von Fragen stelle, die mir wichtig sind, und einige Wünsche formuliere.
1.1 Zeit und Wahrheit
Dem Philosophen Johann Georg Hamann verdanken wir eine vielzitierte Äußerung, die ein ganz grundsätzliches Problem unseres Bibelverständnisses zum Ausdruck bringt, dass nämlich einerseits wir an die in der Bibel ausgedrückte Offenbarung des ewigen Gottes glauben und dass wir andererseits genau wissen, die Bibel ist ein von Menschen zu unterschiedlichen Zeiten geschriebenes Buch und überhaupt ein schon vor sehr langer Zeit abgeschlossenes Buch. Hamann sagt dazu, er wisse „von keinen ewigen Wahrheiten, außer unaufhörlich Zeitlichen“ (Johann Georg Hamann: Sämtliche Werke. Herausgegeben von Josef Nadler. Wien 1949-1957, Bd. III, S. 303). Mit diesem Satz ist keineswegs ausgeschlossen, dass es ewige Wahrheiten gibt, aber dieses Hamann’sche Diktum macht deutlich, dass wir ewige Wahrheiten nur zeitlich wahrnehmen und interpretieren können und das heißt nur im Rahmen einer zeitbedingten und damit sehr eingeschränkten Voraussetzung. Das Wahre erfahren wir nur im Zeitlichen, vermittelt in den Bedingungen unserer Zeit.
Dass zum Beispiel Kinder die Zukunft einer Gesellschaft sind, das bleibt unaufhörlich wahr, das war schon in urbiblischen Zeiten so und wird weiter so bleiben. Doch wurde und wird bis heute die Kindheit sehr verschieden verstanden. Waren Kinder in der Antike in erster Linie zukünftige Erwachsene, so wissen wir heute – nicht erst nur durch die Entwicklungspsychologie –, dass die Kindheit einen biografischen Wert an sich hat. Der Zeitgenosse Hamanns, Jean-Jacques Rousseau, forderte deshalb schon in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts eindringlich: „Man muss den Erwachsenen als Erwachsenen und das Kind als Kind betrachten.“ (Jean-Jacques Rousseau: Emil oder über die Erziehung. Ferdinand Schöningh, Paderborn 1971, S. 76) Aber dass dann dementsprechend Kinder auch eigene Rechte haben, die nicht einfach abgeleitet sind von Funktionalisierungen der Erwachsenen, das ist so selbstverständlich, wie sich das in unseren heutigen Ohren anhört, keineswegs. Die vollständige Anerkennung der UN-Kinderrechtskonvention durch die Bundesrepublik Deutschland datiert – man höre und staune – ins Frühjahr 2010. Wieviel Zeit und Geschichte musste vergehen, um zur vollen Akzeptanz der in der UN-Kinderrechtskonvention verbürgten Kinderrechte zu gelangen.
Sie fragen sich jetzt vermutlich, warum referiert er über die geschichtlich bedingte soziale Konstruktion der Kindheit, wo es doch heute um Homosexualität und Kirche gehen soll. Nun, dieses Beispiel zeigt m.E. sehr deutlich, dass und wie sehr zeitbedingte Kontexte auf unsere sozialen Konstruktionen einwirken. Kinder waren zu allen Zeiten Kinder, aber doch wurde und wird die Kindheit zu verschiedenen Zeiten sehr verschieden verstanden. Und dies gilt ganz gewiss auch für die soziale Konstruktion unserer Geschlechter. Männer waren immer schon Männer, Frauen immer schon Frauen und doch wechseln die sozialen Konstruktionen dessen, wie Männer bzw. Frauen zu verstehen sind von Zeit zu Zeit erheblich. Noch bis weit in die zweite Hälfte der 20. Jahrhunderts war es für viele unserer Gemeinden undenkbar, dass eine Frau auf die Kanzel steigt. Neben den gesamtgesellschaftlichen Geschlechterverhältnissen und Bedingungen, waren es immer wieder biblische Bezugnahmen, die eine Frauenordination scheinbar verunmöglichten. Insbesondere der 1. Korintherbrief wurde hierbei gerne zitiert: „Wie in allen Gemeinden der Heiligen sollen die Frauen schweigen in der Gemeindeversammlung; denn es ist ihnen nicht gestattet zu reden, sondern sie sollen sich unterordnen, wie auch das Gesetz sagt. Wollen sie aber etwas lernen, so sollen sie daheim ihre Männer fragen. Es steht der Frau schlecht an, in der Gemeinde zu reden.“ Ebenfalls im 1. Korintherbrief finden wir dann auch noch Auslassungen zu typisch weiblichen und typisch männlichen Frisuren. Wollten wir das nun so eins zu eins übertragen, dann dürfte es eine Pfarrerin bis heute nicht geben und eine mit Kurzhaarschnitt erst recht nicht. Und bei solchen wortwörtlichen Übertragungen dürfte nicht einmal ich als Mann mit kurzer Frisur so meinen Talar tragen, wie ich es tue, weil er ein Mischgewebe ist, bestehend aus Trevira und Schurwolle. Im 3. Buch Mose lese ich: „Lege kein Kleid an, das aus zweierlei Faden gewebt ist.“ Just im Vers zuvor aber lese ich „Du sollst deinen Nächsten lieben wie dich selbst.“ Und spätestens jetzt sind wir an einem ganz wesentlichen Punkt: Warum nehme ich mir die Freiheit, das eine Gebot – auch ganz ohne den Anflug eines schlechten Gewissens – als für mich nicht relevant abzutun und das andere Gebot als tagtäglich neu zu bewährende Aufgabe anzunehmen? Und warum entscheide ich mich im einen Fall so und im andern anders?
1.2 „Wo aber der Geist des Herrn ist, da ist Freiheit!“ (2. Kor 3, 17)
Darüber noch ein wenig mehr nachzudenken, dazu will ich Sie jetzt einladen. Ja, darüber müssen wir nachdenken. Denn wer sich dieser Fragestellung verweigert, der stellt sich so ins Abseits auch unserer innerkirchlichen Diskussionen, dass in gar keiner Weise eine inhaltliche Entwicklung und Verständigung mehr möglich ist. Da gilt dann gewiss, was Paulus im 2. Korintherbrief kurz und bündig so formuliert: „Der Buchstabe tötet“ (2. Kor 3, 6). Wer so die Bibel lesen möchte, mit einer scheinbar zeitlosen Buchstabengläubigkeit, der kann sich auf ein lebendiges Reflektieren nicht mehr einlassen, der tötet jeden Diskurs und erhebt zum Gesetz, was als Evangelium verstanden werden soll. Um es an einem ganz wesentlichen Beispiel zu verdeutlichen: Schauen wir auf den Gekreuzigten. Paulus zitiert dem Buchstaben nach eine Stelle aus dem fünften Buch Mose: „Verflucht ist jeder, der am Holz hängt“ (Gal 3, 13; Dtn 21, 23). So gesehen, sollten wir uns davon abwenden. Doch liegt ja gerade in dem Gekreuzigten, von dem Paulus im Galaterbrief schreibt, unser Heil. „Christus aber hat uns von dem Fluch des Gesetzes erlöst, als er für uns zum Fluch wurde.“ (Gal 3, 13) Und seitdem können wir trotz aller offensichtlichen Wirkung des Gesetzes auch den Segen des Evangeliums erkennen. Nicht von und aus dem Offensichtlichen leben wir, sondern aus Glauben. Und dieser Glaube ist geleitet von Gottes Geist, der lebendig macht (vgl. 2. Kor 3, 6). „Wo aber der Geist des Herrn ist, da ist Freiheit“ (2. Kor 3, 17), Freiheit von der Knechtschaft des Buchstabens, Freiheit zur Frage nach dem eigentlichen Sinn, Freiheit auch zur Auseinandersetzung mit den Fragen unserer Zeit.
Das Wort Gottes will und soll ein Licht auf unserem Weg sein, davon sind wir doch – wie schon der Psalmist (Ps 119, 105) – überzeugt. Vor dem Wort Gottes sollen gerade nicht die Fragen unserer Zeit ausgeblendet werden. Das Wort Gottes vermag sein Licht auch noch in die undurchsichtigsten Themen unseres Lebens zu werfen. Es will uns hier und jetzt helfen, es soll uns Daseins- und Handlungsorientierung sein.
Dieses Wort Gottes haben wir nicht anders als in Menschenwort und gerade deshalb braucht es den Geist Gottes, wollen wir es recht verstehen. Infolge dessen muss das unser dringendstes Anliegen sein, dass wir um diesen Geist Gottes immer wieder bitten, dass er uns zu rechtem Verständnis führe.
Wie also sollen wir nun verstehen, was die Bibel zum Thema Homosexualität sagt? Es sind im Wesentlichen zwei alttestamentliche und drei neutestamentliche Bibelstellen, die immer wieder gerne in diesem Zusammenhang herangezogen werden. Im dritten Buch Mose (Lev 20, 13) lesen wir: „Wenn jemand bei einem Manne liegt wie bei einer Frau, so haben sie getan, was ein Gräuel ist, und sollen beide des Todes sterben; Blutschuld lastet auf ihnen.“ An der Eindeutigkeit dieser Verurteilung gibt es eigentlich nichts zu relativieren. Praktizierte Homosexualität wird mit dem Tod bestraft. Dass dies selbst für streng buchstabengläubige Menschen keine unmittelbare Handlungsorientierung mehr sein kann, dazu braucht es nicht erst die allgemeine Abschaffung der Todesstrafe. Wer aber doch so handeln wollte, der macht auf radikal-extremistische Weise deutlich, wie der Buchstabe töten kann. Leider gibt es bis heute Gesellschaften auf dieser Welt, deren normative Konventionen sozusagen wortwörtlich mit diesem biblischen Gebot übereinstimmen. Eine theologische Reflexion, zum Beispiel eine schöpfungstheologische Argumentation, fehlt in Leviticus 20, 13 vollkommen. Aus der damaligen Zeit heraus wird die Schärfe des Gebotes verständlich: Es ging um die existentielle Treue zu dem einen Gott Israels und dazu gehört, dass sämtliche Praktiken des Götzendienstes aufs Schärfste verurteilt werden. Gleichgeschlechtliche Praktiken galten als bewusste Willensentscheidungen, um damit anderen Götzen zu dienen. Dass Homosexualität veranlagt sein könnte, war in gar keiner Weise im Bewusstsein.
Die einschlägigen Stellen im Neuen Testament (Röm 1, 26; 1. Kor 6,9; 1. Tim 1, 10) beziehen sich allesamt nicht auf die alttestamentlich-levitischen Normen, obwohl auch Paulus gleichgeschlechtliche Praktiken als Ausdruck einer bewussten Abkehr von Gott zur Verehrung selbstgemachter Götzen versteht und sich damit ganz im Rahmen der damals gültigen gesellschaftlichen Konvention ausdrückt. Der römisch-jüdische Geschichtsschreiber Josephus Flavius gibt die Norm so wieder: „Das Gesetz erkennt kein sexuelles Verhalten an, außer der naturgemäßen Vereinigung von Mann und Frau, und auch das nur, um Kinder zu zeugen. Es verabscheut jedoch den Verkehr unter Männern und bestraft jeden, der solches tut, mit dem Tod.“ (zit. nach Jens Herzer, „Der Buchstabe tötet“ (2. Kor 3, 6). Exegetische und hermeneutische Überlegungen zur aktuellen Debatte um die Homosexualität, in: Evangelische Theologie, Jg. 75, 12015, S. 16)
Naturgemäß ist also allein die gelebte Sexualität, die mit dem Zweck der Zeugung von Nachkommenschaft verbunden ist, alles andere hat keine Berechtigung, hat im wahrsten Wortsinne auch kein weiteres Lebensrecht mehr.
Unsere vorhin gestellte Frage war: Wie sollen wir die Bibel verstehen und wo hilft uns die Bibel in Fragen des Umgangs mit Homosexualität? Helfen uns heute nun diese biblischen Aussagen?
1.3 „Ich bin bei Euch alle Tage bis ans Ende der Welt“ (Mt 28, 20)
Der buchstabengetreuen Bezug auf die Bibel scheint in den genannten Fällen äußerst problematisch, nicht nur, weil Homosexualität durchgehend als willentlicher Götzendienst verstanden wird und an keiner Stelle mit der Möglichkeit einer Veranlagung gerechnet wird, sondern auch jede gelebte Sexualität, die nicht dem Ziel der Zeugung von Nachkommenschaft dient, als widernatürlich verurteilt wird. Und sofort merken wir, dass wir – um in der Tradition dieser einschlägigen Bibelstellen buchstabengetreu folgen zu können – dass wir konsequenterweise nun auch gegen jede Art von Verhütung eintreten müssten und wir sofort einen weitgehenden sexualethischen Konsens in Frage stellen müssten.
Und noch einmal grundsätzlicher: dann müssten wir auch einen zeitlos gültigen Begriff des Natürlichen haben. Doch da gehen nicht nur unter uns Zeitgenossen die Meinungen weit auseinander, sondern durchaus ja auch schon zu biblischen Zeiten. So kommen wir nicht wirklich weiter, nicht nur, weil schon die Bibel unterschiedliche Schöpfungsberichte kennt, sondern weil sie uns vor allem deutlich macht, dass es keinen natürlichen Idealzustand mehr geben kann. Weil der Mensch so sein wollte wie Gott, wurde er aus seinem ursprünglichen, natürlichen Sein ausgeschlossen und braucht deshalb je und je die gnädige Zuwendung Gottes, der ihn sucht und findet, der ihn stützt und begleitet, der ihn stärkt und tröstet. Im Grunde ist die ganze in der Bibel erzählte Heilsgeschichte eine Entfaltung und Vergewisserung dieser Zuwendung Gottes zu uns Menschen, die wir eben nicht in einem idealnatürlichen Zustand leben. Besonders eindrücklich bleiben für mich hierzu die letzten Worte Christi: „Siehe, ich bin bei euch bis ans Ende der Welt.“ (Mt 28, 20) Sollte der Gottessohn diese Zusage konditionieren und davon abhängig machen, wie wir unsere Leiblichkeit leben? Vielmehr beziehen wir uns auf diese Zusage ja just in dem Moment, da wir den Segen Gottes ganz leibhaft empfangen, in der Taufe. Und mit Paulus glauben wir, dass wir so, durch die Taufe, in Christus eine neue Kreatur sind, dass geliebte Kinder Gottes sind und bleiben. „Darum: Ist jemand in Christus, so ist er eine neue Kreatur; das Alte ist vergangen, siehe, Neues ist geworden.“ (2. Kor 5, 17) Das Nachdenken darüber hilft mir und prägt meinen Blick auf die Gemeinschaft der Getauften. Und noch deutlicher kommt mir in den Sinn: „Seht, welch eine Liebe hat uns der Vater erweisen, dass wir Gottes Kinder heißen sollen – und wir sind es auch!“ (1. Joh 3, 1)
2. Fragen
Nach all dem Gesagten stellen sich mir drängende und hoffentlich weiterführende Fragen:
2.1 Wenn für uns Christinnen und Christen Christus selber der Schlüssel zur Ebenbildlichkeit Gottes ist, dann bleibt doch die Frage nach dem Natürlichen des Menschen in erster Linie die Sache Christi. Hat Jesus Christus sich zu Fragen der Homosexualität, ja der Sexualität überhaupt geäußert?
2.2 Wenn schon das biblische Verständnis von Homosexualität (Leviticus und Paulus) und die damit verbundenen Normen sich so wesentlich von dem heutigen unterscheiden, wie sehr können dann ausgerechnet diese Bibelstellen für unseren Umgang mit Homosexualität hilfreich sein?
2.3 Wenn in ethischen Fragen wir als Christinnen und Christen im Bezug auf den freimachenden Geist Gottes (und nicht in der unreflektierten Bindung an den Buchstaben des Gesetzes) Orientierung finden, wie gewinnen wir dann ein Verständnis der Schrift, das sich im Dialog mit den je sich verändernden Lebens- und Zeitkontexten bewährt?
2.4 Wenn Menschen, die auf der Basis von treuer Liebe und verbindlicher Verantwortung, vertrauend auf das Geleit Gottes, um einen kirchlichen Segen für ihren Lebensweg und Lebensbund bitten, mit welchem Recht dürfen wir dann als Kirche unser Segenshandeln noch von der sexuellen Orientierung und Praxis abhängig machen?
2.5 Wenn es nur noch in zwei von 20 evangelischen Landeskirchen kein kirchliches Segenshandeln für gleichgeschlechtliche Paare gibt, heißt das dann, dass die große Mehrheit falsch liegt? Wo und wie lange sind die Ordnungen unserer Landeskirche so bindend, ohne dass damit falsche Lehre, Unordnung und das Ärgernis in der Kirche gefördert wird?
2.6 Wenn ein gleichgeschlechtliches Paar beispielsweise in Villingen (Baden) wohnt und dort auch kirchlich getraut wurde, was sagen wir diesen Menschen dann, wenn sie in den württembergischen Teil der Stadt (Schwenningen) umziehen sollten.
3. Wünsche
Es sind dies Fragen, die uns alle – so denke ich – umtreiben und herausfordern, und die mich zu dringenden Wünschen veranlassen.
3.1 Ich wünsche mir, dass es uns heute Abend hier und auch sonst in unseren Gremien und Gemeinden gelingt, eine offene und möglichst am gegenseitigen Verstehenwollen orientierte Thematisierung dieser Fragen zu gestalten.
3.2 Ich wünsche mir, dass – wie es der EKD-Ratsvorsitzende Bedford-Strohm auf dem Stuttgarter Kirchentag und zuletzt auch in einem Zeit-Interview gesagt hat (6. Mai 2016 / DIE ZEIT Nr. 18/2016, 21. April 2016, http://www.zeit.de/2016/18/heinrich-bedford-strohm-sexualitaet-liebe-interview) – dass wir so denken und handeln, wie wenn die Betroffenen unsere eigenen Kinder wären.
3.3 Ich wünsche mir, dass wir in allen Fällen die Betroffenen seelsorgerlich wahrnehmen und ihre Wünsche ernstnehmen.
3.4 Ich wünsche mir, dass wir in unserem Kirchenbezirk und in unseren Gemeinden einander auch mit verschiedenen Positionen und Überzeugungen annehmen können und gemeinsam gestärkt fühlen durch die Zusage Christi: Ich bin bei euch bis ans Ende der Welt.
3.5 Ich wünsche mir, dass sich nicht nur Kirchengemeinderatsgremien und Kirchenbezirkssynode mit den Fragen von Segnungen bzw. Trauungen von gleichgeschlechtlichen Paaren beschäftigen, sondern auch wieder unsere Landessynode.
3.6 Und schließlich wünsche ich mir, dass wir von ganzem Herzen, von ganzer Seele, von ganzem Gemüt und von allen Kräften nach dem Geist Gottes fragen und nicht den Buchstaben des Gesetzes vergötzen.
Reutlingen, 16. Oktober 2015
Dekan Marcus Keinath